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Die Geschichte des VND-NRW
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Geschichte

 

Regionalgruppe Nordrhein- Westfalen
gegründet 1989

Regionalgruppenleitung: 1989-2010
1989-1991 Anuska Schnitzler
1991-1994 Helga Krause
1994- 05/95 Erika Raber (komm.
1995-1998 Hans Otto Allmannsberger
1998 Helga Krause ('98 komm.)
1999-2004 Gudrun Wolf
seit 2005 Markus Weißweiler
  Helmut Leuchtenberg
2009 - 2011 Gudrun Wolf
2011 Gundula Bremme

 

Kassenwart
1989-1991

Vera Tiedke

1991-1993 Heike Rabbach
1994-1997 Robert Freihoff
1997 Elfriede Vrösch (komm.)
1998-2004 Renate Walter
seit 2004 - 2011 Petra Geisler
2011 Jürgen Geisler

 

Zuchtwart
Helga Krause, Erika Raber, Susanne Scholz, Johannes- Theodor Jäger, Jürgen Geisler, Elfi Leuchtenberg

 

 

Nachdem bereits die Regionalgruppen Nie-
dersachsen-Hamburg-Bremen und Schles-
wig-Holstein gegründet waren, konnte auch
die im "Forum" 1989 (März) angekündigte
Regionalgruppe NRW-Eifel-Saar in Angriff
genommen werden. Alle Voraussetzungen
zur Gründung einer neuen Regionalgruppe
waren gegeben. Schon lange fand ein gesel-
liges Miteinander unter den Mitgliedern
statt. Auch Artikel wurden an das "Forum"
zur Veröffentlichung eingesandt, z. B. ein
Beitrag von Helga Krause "Mein Neufund-
länder ist der schönste" und einen Hinweis
auf einen Kurs im Raum Bonn und U mge-
bung über die Ausbildung zum verkehrssi-
cheren Begleithund. Ebenso erfolgten Hin-
weise auf Ausstellungen, denn schon 1987
nahm der VND mit einer angegliederten
Sonderschau an der Bundessiegerschau in
Dortmund teil. Wanderungen, im Umland
von Bad Honnef und im Siebengebirge wur-
den angeboten. Von Familie Schnitzler
(Zwinger "vom Eifelhorst") wurde im Spät-
sommer 1988 ein Neufundländertreffen
veranstaltet, an dem sich 55 Neufundländer-
liebhaber mit 25 Hunden beteiligten.
Hans-Peter Schnitzler wurde Tierschutzbe-
auftragter des VND und in dieser Funktion
dem VDH gemeldet.
Die konstituierende Regionalgruppenver-
sammlung wurde von Frau Anuska Schnitz-
ler einberufen.

Das Gebiet der neuen Regionalgruppe um-
fasste Teile von Nordrhein-Westfalen und das
Saarland und hat am Gründungstag schon 68
Mitglieder

Schon am 2. Juli 1989 organisierte Familie
Schnitzler die 1. Eifelschau in Zülpich-
Enzen. Da diese Ausstellung ein großer
Erfolg war, wurde sie im Folgejahr wie-
derholt. Die Organisation lag ebenfalls
bei Familie Schnitzler.

Bei der 1. Gemeinschaftsonderschau des
VND und des DNK anlässlich der Euro-
pasiegerschau im Mai 1990 in Dort-
mund, war der verantwortliche Verein
der VND. Zum zweiten Mal veranstalte-
ten die bei den Vereine im Oktober 1996
eine Ausstellung, und zwar die Bundessie-
gerschau in Dortmund. Die Zahl der dort
gemeldeten Hunde (104) war sehr hoch.
Die Zusammenarbeit beider Vereine lief
hervorragend

Anuska Schnitzler

Zusammen mit Klaus Witte organisierte Hel-
ga Krause im Mai 1991 die 1. VND-
Spezialzuchtschau für Neufundländer in So-
lingen, 1993 folgte in Rheinbreitbach die
nächste Spezialzuchtschau.. Diese Veranstal-
tung wurde schnell zur festen Einrichtung der
Regionalgruppe. Im Jahr 1997 wurde die
Schau allerdings kurzfristig von Rheinbreit-
bach nach Unkel verlegt. Hier beteiligten sich
auch 19 Landseer mit einer eigenen Spezial-
zuchtschau. In diesem Tempo ging es auch im
Folgejahr weiter. Im März 1994 beteiligte
sich der VND mit einer Sonderschau an der
CACIB Saarbrücken. Nach nur ganz kurzer
Pause im Juli 1994 erneut eine Sonder-
schau, diesmal auf der CACIB Frankfurt.
In dieser Gangart ging es auch 1995 und in
den Folgejahren weiter, eine Spezialzucht-
schau und sehr oft noch eine Sonderschau.
1999 wechselte die Regionalgruppenleitung
und so auch der Ausstellungsort für die Spezi-
alzuchtschau.
Zur RG-Leiterin gewählt wurde Gudrun Wolf
aus Hamminkeln-Dingden.

Gudrun Wolf

Neue Mitglieder aus den übrigen Lan-
desteilen von Nordrhein-Westfalen und
den angrenzenden Bundesländern kamen
dazu.

2001 wurde eine neue Regionalgruppe,
die RG-Süd, gegründet. Alle Mitglieder
die außerhalb N ordrhein- Westfalens
wohnten, wurden der RG-Süd zugeordnet.
Aus diesem Grunde wechselte im Jahr
1992 der Namen der Regionalgruppe
von NRW-Eifel-Saar in Nordrhein-
Westfalen. Auch alle übrigen geselligen
Veranstaltungen der Regionalgruppe wa-
ren bei den Mitgliedern überaus beliebt
und wurden sehr gut besucht

Hier ist die Veranstaltung "Rhein in flam-
men", die stets mit einem Spaziergang gekop-
pelt war, als besondere Attraktion zu nennen.
Die Regionalgruppe Nordrhein-Westfalen,
zeichnet sich dadurch aus, dass es eine große
Zahl von Mitgliedern gab und gibt, die sich
jederzeit bereit erklärten, für ihren Verein ein-
zuspringen, sei es als Helfer bei Ausstellungen
oder um sich ganz besonders um den Kontakt
der Mitglieder untereinander zu kümmern.
Anfang 2005 wurde Markus Weißweiler auf
der Mitgliederversammlung zum neuen RG-
Leiter gewählt.

 

Gemeinschaftsausstellungen mit dem DNK: Mit dem DNK wurden insgesamt 3 Ausstellungen gemeinsam
gerichtet. Dies waren die Europasieger-Zuchtschau am 6. Mai 1990, die Bundessieger-Zuchtschau am 19. Oktober 1996
die Welthundeausstellung am 31. Mai 2003 in Dortmund. Sie alle fanden in angenehmer Atmosphäre statt. Gerade
e Ausstellungen waren von besonderen Bedingungen geprägt. Dies wurden in einem Vertrag mit dem DNK, der im
30rum" [1990 (April): 7] veröffentlicht wurde, festgehalten.


"Auf gute Zusammenarbeit!"
Der Weg für eine gedeihliche und unseren Neufund-
ländern dienliche Zusammenarbeit mit dem DNK e.V.
ist geebnet. Eine wesentliche Grundlage hierfür bietet
die zwischen dem DNK- und VND-Vorstand abge-
schlossene und nachstehend abgedruckte Vereinba-
rung über den Anschluß von Gemeinschaftsschauen
bei CAC!B-Ausstellungen.
Ich bin überzeugt, daß die Neufundländerfreunde im
VND und DNK nicht nur auf CACIB-Schauen, sondern
auch auf Spezialzucht-Schauen und anderen vei-
anstaltungen freundschaftlich zusammenarbeiten
werden. Erich Ipsen
Vereinbarung zwischen dem
Deutschen Neufundländer· Klub e.V. (DNK)
und dem
Verein von Neufundländerfreunden und
-Züchtern in Deutschland e.V. (VND)
über die Durchführung von Gemeinschafts·
Sonderschauen für Neufundländer bei vom VHD
veranstalteten CACIB·Schauen

I
Eine Gemeinschafts·Sonderschau findet statt, wenn
beide Vereine dies wollen und durch einen vertre-
tungsberechligten dem anderen Verein gegenüber
schriftlich erklären. Ein Anspruch des einen Vereins
gegenüber dem anderen auf Durchführung einer be-
stimmten Schau als Gerneinschattaschau ist ausqe-
schlossen. Kommt die Vereinbarung nicht zustande.
so gilt die bisherige Regelung, d.h. wenn nur ein Ver-
ein an der Durchführung der Schau tnteresse hat, so
führt er Sie euren: haben oeioe Vereine Interesse. so
entscheidet der VDH.
Die Willensbildung innerhalb der beiden Vereine (z.B.
ob jeweils ein Vor s tartdsbe scnluß erforderlich ist) ist
Sache der Vereine selbst.

11
Das Recht, den Sonderteiter zu benennen, wechselt
von Mal zu Mal zwischen den Vereinen; es können je·
doch Ausnahmen davon vereinbart werden. Der Son-
certeuer wickelt die Schau in eigener Verantwortung
und im Einklang mit dieser Vereinbarung ab. Er be-
nennt aucn die Richter, Isdoch soll er dabei Gesichts-
punkte, die der andere Verein vorträgt, berücksichti-
gen, insbesondere hinsichtliCh der Kosten.

111
Der Verein, der den Sonderleiter nicht stellt, ernennt
einen Beauftragten für die Schau. der für seinen Ver-
ein bevollmächtigt ist und der der alleinige Anserech-
partner des Sonderleiters ist, fallS Abstimmungen
zwischen den Vereinen erforderlich werden.

IV
Erst wenn der Sonderleiter und der Beauftragte ge·
mäß Punkt II lind 111 benannt sind, gilt die Durchfüh·
rung der Gemeinschaftsschau als verbindlich verein-
bart.

V
Dem Sonderleiter stehen zur Durchführung der Schau
die Vergütungen des VDH aus den Meldegeldern zur
Verfügung. und zur Deckung der verbleibenden Ko·
sten erhält er Zuschüsse von beiden Vereinen. die ge·
mäß dem in Punkt Vllt angegebenen SchlOssel von
beiden Vereinen anteilig autqebracnt werden.

VI
Zu Anfang einigen sich der Sonderleiter und der Be-
auftragte auf einen Kostenrahmen (Richter, Pokale,
Sonstiges). so daß unter Einbeziehung von Meidezah-
len aus den Vorjahren die Höhe der Zuschüsse abpe-
schätzt werden können. Spätere Anderungen in der
Organisation (z.B. Verpflichtung eines weiteren Rich·
ters bei unerwartet hohen Meldezahlen) bedürfen nur
dann der Zustimmung des anderen Vereins, wenn sich
dadurch der erforderliche Zuschuß erheblich erhöht

VII
Die Mittel sind sparsam zu verwenden.
VIII
Bei der Schlußabrechnung wird festgestellt. welche
Summe durch die Vergütungen des VDH nicht ge-
deckt ist. Diese Summe wird nach dem folgenden
Schlüssel von den beiden Vereinen anteilig getragen.
Anhand der im Katalog ausgewiesenen Namen der Ei-
gentümer der gemeldeten Hunde wird ermittelt, wie-
viele dieser Hunde DNK-Mitgliedern gehören und wie-
viele VND-Mitgliedern gehören. Soweit die Aussteller
nicht persönlich bekannt sind, steht dem Sonderleiter
bzw. dem Beauftragten dafür eine Mitgliederliste sei-
nes Vereins zur Verfügung. Der Zuschußanteii des [e-
weiligen Vereins ist die Anzahl der Hunde, die Mitqlie-
dern in diesem Verein gehören, geteilt durch die Surn-
rne dieser beiden Zahlen. Ist ein Aussteller Mitglied in
beiden Vereinen, so zählt sein Hund bei beiden Verein-
en mit.
Beide Vereine müssen den so berechneten Anteil an
den Zuschüssen auch dann tragen, wenn der veran-
schlagte Kostenrahmen unvorhersehbar überschrit-
ten wurde.

IX
Unabhängig von den ZuschOssen nach Punkt VIII
steht es beiden Vereinen und allen ihren Mitgliedern
frei, zweckgebundene Mittel oder auch Sachspenden
für die Schau bereitzustellen, z.B. für besondere
Pokale.

X
Im Katalog wird eine Sonderschau für Neufundländer
ausgewiesen, wobei der Verein, dem der Sonderleiter
angehört, an erster Stelle genannt werden soll.

XI
Außerhalb des Ringes haben beide Vereine die Mög-
lichkeit, für den eigenen Verein zu werben und einen
Informationsstand zu unterhalten. Innerhalb des Rin·
ges darf keine Werbung statt finden. Sonderleiter und
Beauftragter sollen gleichermaßen möglichst noch im
Vorfeld darauf hinwirken.

XII
Diese Vereinbarung kann von bei den Vereinen jeder-
zeit gekündigt werden. Schauen, die schon vereinbart
sind, sind trotz Kündigung noch votlständig nach dle-
ser Vereinbarung abzuwickeln.

XIII
Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vor·
stände beider Vereine. Sie ist nach Unterzeichnung
durch je zwei Vorstandsmitglieder in den jeweiligen
Kluborganen zu veröffentlichen.